Prüfungen

Ergebnisse2021

Die aufgeführten Prüfungen werden durch den Verein in mit Wild sehr gut besetzten Wald- und Feldrevieren organisiert und durchgeführt. Prüfungen dienen als Anreiz zur Ausbildung von Jagdhunden und zur Vorbereitung auf den jagdlichen Einsatz in der Praxis. Weiterhin stellen sie Anlagen und Eigenschaften des Jagdhunde fest und lassen Rückschlüsse für die Zucht zu, um den jagdlich brauchbaren Jagdhund weiter zu entwickeln und zu fördern. Für alle Verbandsprüfungen gilt, daß nur Hunde mit Papieren eines vom JGHV anerkannten Zuchtvereines, auch FCI Papiere zugelassen sind. Der Führer soll Jagdscheininhaber sein, Ausnahmen sind im Einzelfall aus züchterischen Überlegungen zugelassen.
Bei der Brauchbarkeitsprüfung des Landesjagdverbandes NRW muß der Führer Jagdscheininhaber sein, der Hund braucht keine Papiere zu haben. Beide Elterntiere müssen aber aus Jagdgebrauchshunderassen stammen, die vom JGHV anerkannt sind.
Für alle Prüfungen gilt: Die Prüfungsanmeldungen sind bis zum jeweiligen Nennschluss auf dem entsprechenden Formblatt an die Geschäftsstelle zu senden.
Zu einer vollständigen Nennung gehört eine Kopie der Ahnentafel und der Zahlungsbeleg des Nenngeldes! Das Nenngeld verfällt zugunsten des Veranstalters, wenn ein Hund trotz Nennung nicht an der Prüfung teilnimmt
Formblätter bitte vollständig und leserlich ausfüllen.

Bei VJP-, HZP-, VPS- und VGP-Prüfungen ist eine Nennung abzugeben!

Die Nennung zur Zuchtprüfung ist durch den Eigentümer oder den Führer des betreffenden Hundes einzureichen und erfolgt fristgerecht bis spätestens zum Nennnschlußtermin
a) Meldung des Hundes auf Formblatt 1 (leserlich und sorgfältig ausgefüllt). Die Angaben auf dem Formblatt müssen mit den Angaben in der Ahnentafel des Hundes übereinstimmen.
b) Es muß bei VGP auf Formblatt 1 angegeben werden, ob der Hund auf der Übernacht- oder Tagfährte, als Riemenarbeiter, als Totverbeller oder Totverweiser geführt werden soll. Jede nachträgliche Änderung hinsichtlich der Art der Schweißarbeit ist dem Prüfungsleiter vor Beginn der Prüfung zu melden.
c) Kopie der Ahnentafel sowie ggfs. Zeugniskopien aller vorher absolvierten Verbandsprüfungen sind beizufügen
d) falls vorhanden: Lautjagernachweis und / oder Härtenachweis
e) Verrechnungsscheck bzw. Beleg über die Vorabüberweisung auf das Vereinskonto
(Nenngeld ist Reuegeld und zahlbar vor der Prüfung!)
Nennung bei Brauchbarkeitsprüfung (JEP oder BP genannt)
a) erfolgt fristgerecht bis spätestens zum Nennnschlußtermin schriftlich auf einem Vordruck des LJV ( kann auf LJV Homepage heruntergeladen werden )
b) falls vorhanden die Kopie der Ahnentafel oder einen Identitätsnachweis
c) Verrechnungsscheck bzw. Beleg über die Vorabüberweisung auf das Vereinskonto ( Nenngeld ist Reuegeld und zahlbar vor der Prüfung! )
Nennungen an die Geschäftsstelle: Brigitte Mayer, Virchowstraße 20, 42699 Solingen

Für alle Prüfungen gilt: Prüfungswild (außer lebende Ente) ist vom Führer mitzubringen !

Alles über Hundeprüfungen: